Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage des Auftragsverhältnisses ist der jeweilige Veranstaltungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen sowie die Vergütung festgehalten werden sowie ergänzend diese Agbs sofern im Veranstaltungsvertrag keine davon abweichende Regelung getroffen wurde. Die Angebote der Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) sind freibleibend. Der Auftrag kommt entweder auf der Basis eines mündlichen Vertrages zustanden, oder auf der Basis eines unverbindlichen Kostenvoranschlages zustande. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Strip-Events Agentur(Dana-Showdance.de) als angenommen, Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer/ Agentur mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt. Damit erlischt ein etwaig mir zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB.
Der Auftraggeber ist für die Absicherung der Künstler/innen durch geeignetes Personal gegen etwaige Übergriffe, unsittlichen Handlungen oder anderen Übergriffen von Gästen oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Dieses geeignete Personal muss diesen Aufgaben zur Gewährung der persönlichen Sicherheit der Künstler/innen vom Veranstalter autorisiert und in jeder Form gewachsen sein. Ist dies dem Veranstalter nicht möglich, stellt die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) kostenpflichtig Sicherheitspersonal zur Verfügung.
Die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) unterscheidet zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern: Gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Abgerechnet wird in der Regel vor Ort mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Künstler/in
Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt mit der Zahlung in Verzug.
Es gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als vereinbart. Darüber hinaus sind alle sonstigen, mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufenen Mahngebühren und Eintreibungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze zu ersetzen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Bei privaten Auftraggebern ist die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) dem Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich Vertragsmittler, die dem Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Künstler.
Die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern lediglich die Vermittlung von Künstler/innen. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst realisiert. Falls der jeweilige gebuchte Künstler/in aus widrigen Umständen verhindert sein sollte( Krankheit, höhere Gewalt ) liegt die Auswahl von entsprechenden Ersatz Künstler/innen, die für diese Art von Unterhaltung vorgesehen ist, im Ermessen der Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de). Sollte während der Darbietung eines Künstlers etwas beschädigt werden, was nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich war, haftet der Künstler und / oder die Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) nicht.
Der Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber, den Vertrag bis zu 2 Wochen vor dem Buchungstag kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach der zweiten Woche, vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% der vereinbarten Gage. Eine Stornierung am Buchungstag ist nicht möglich, die vereinbarte Gage ist in jedem Falle in voller Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Strip-Events Agentur (Dana-Showdance.de) und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.






